Die Unterschiede des süßen Aufstriches auf dem Frühstückstisch

Marmelade, Konfitüre, Gelee, Fruchtaufstrich – ist das nicht alles dasselbe?

Was gibt es Schöneres als sich am Wochenende mit seinen Liebsten an einen schönen gedeckten Frühstückstisch zu setzen, gemeinsam Zeit zu verbringen und sich ordentlich den Wanst vollzuschlagen? 😀

Neben Honig, Käse, Aufschnitt und O-Saft darf natürlich eines auf gar keinen Fall fehlen: die Marmelade! Oh ich meine die Konfitüre… bzw. den Gelee… also den Fruchtaufstrich…

Wie heißt es denn nun und gibt es da einen Unterschied?

Ja, gibt es und die Unterschiede bringen wir Dir in diesem Artikel näher:

In der EU gilt seit 2003 die „Konfitürenverordnung“ und in dieser Verordnung wird genau beschrieben, was sich z.B. Marmelade nennen darf und was nicht und wieviel Fruchtanteil eine Marmelade enthalten darf.

MARMELADE:

Eine Marmelade darf sich erst Marmelade nennen, wenn das Erzeugnis aus Zitrusfrüchten (Zitronen, Orangen etc.) besteht, mindestens 20% Frucht und mindestens 60% Zucker enthält. Sie wird als streichfähige Zubereitung aus Wasser, Zucker und Zitrusfrüchten beschrieben. Sowohl Fruchtfleisch und Fruchtmark als auch Fruchtsaft darf verwendet werden.

KONFITÜRE:

Die Konfitüre besteht aus Früchten wie Erdbeeren, Johannisbeeren, Himbeeren etc. Sie wird aus Fruchtpulpe (dies ist eine breiige, stückige Masse) oder Fruchtmark hergestellt. In der Verordnung wird sie als Zubereitung aus einer oder mehreren Fruchtarten, Zucker und Wasser beschrieben. Es gibt einen Mindestfruchtgehalt von 35% für die verschiedenen Fruchtarten.

Die „Konfitüre extra“ enthält anteilig mehr Frucht (45%) als die normale „Konfitüre“.

Von der Abtei Königsmünster haben wir im Hofladen-Sauerland.de eine Auswahl an Konfitüren: Johannisbeer Konfitüre, Himbeer-Kirsch-Konfitüre, Erdbeer Konfitüre, Brombeer Konfitüre

GELEE:

Bei der Herstellung von Gelee wird lediglich Fruchtsaft verwendet. Er wird als eine streichfähige Zubereitung aus Zucker und Saft bzw. wässrigen Auszügen aus Früchten beschrieben.

Bei uns im Hofladen-Sauerland.de findest Du einen Biergelee und einen Brombeer-Gelee.

FRUCHTAUFSTRICH:

Fruchtaufstriche enthalten einen Fruchtanteil von 50-65% und bestehen somit aus viel mehr Früchten als Marmeladen, Konfitüren oder Gelees. Wer also mehr Frucht und weniger Zucker auf seinem Brot haben möchte, liegt mit Fruchtaufstrichen genau richtig.

Durch seine natürliche Süße ist er jedoch weniger lange haltbar und lässt sich am besten im Kühlschrank aufbewahren, sobald er angebrochen ist.

Fruchtaufstriche fallen im Gegensatz zu den anderen nicht unter die Konfitürenverordnung. Hier gelten die allgemeinen Kennzeichnungsvorschiften der Lebensmittelinformationsverordnung.

An Fruchtaufstrichen haben wir im Hofladen-Sauerland.de eine große Auswahl: Schau Dich doch gerne mal um!

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